Kommen wir zurück auf die Soforthilfe bei der es mir gestern die Sprache verschlagen hat, vor allem in deren Art und Weise der Umsetzung.
Ab Donnerstag, den 26.03.202 erhalten Unternehmen egal welcher Grösse ein Darlehen bis zu 0,5 Mio. CHF und das zinslos und ohne Gebühren. Man stelle sich nun die Schlange vor den Behörden vor, wenn dies der Bund oder Kanton selbst abwickeln würde. Der Unternehmer muss um dieses Geld zu bekommen zu seiner Hausbank gehen und einen Antrag auf Corona Soforthilfe stellen. Die Bank wird dieses Darlehen gewähren, da der Bund zu 100% dafür bürgt! Ein smarter Ansatz, denn so hat der Bund auf einen Schlag tausende Angestellt mehr, die für ihn diese Anträge abwickeln. Bei einer Summe über 0,5 Mio. bis 20 Mio CHF ist der Ablauf genau gleich, allerdings wird hier die Bank zu 15% in die Büprgschaft genommen und haftet für diesen Teil. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anträge genauer überprüft werden.
Es wird natürlich auch hier Betrüger geben, die diese Chance nutzen, um sich Geld zu beschaffen und nachher dennoch in den Konkurs gehen. Dessen ist sich der Bundesrat mit Sicherheit bewusst. Aber schnell zu handeln stand im Vordergrund und nur durch Liquidität vor allem für Kleinunternehmen ist dies möglich.